Kosten für Hörgeräte

Der Wert der Hörgeräte und der Anpassung variiert zwischen 0 EUR Eigenanteil und bis zu 3.000 EUR Eigenanteil für gesetzlich Versicherte*. Lassen Sie sich jetzt von uns beraten!

Leistungsklassen von Hörgeräten

Premium

Premium

Premium-Modelle ermöglichen das Hören in schwierigen Hörsituationen, denn in dieser Geräteklasse werden Nebengeräusche am effizientesten reduziert. Premium-Hörgeräte arbeiten mit bis zu 24 Kanälen. Die Preise liegen zwischen 2.700 EUR und 3.200 EUR Eigenanteil pro Ohr für gesetzlich Versicherte*.

Plus

Plus

Plus-Modelle erkennen Gesprächssituationen automatisch. Fernseher und Telefon können angebunden und Fernbedienungen verwendet werden. Preislich liegen diese Modelle zwischen 150 EUR bis 750 EUR Eigenanteil pro Ohr für gesetzlich Versicherte*.

Smart

Smart

Smart-Modelle sind oft Bluetooth-fähig und erkennen Situationen automatisch. Sie sind auch als Akku-Hörgeräte erhältlich. Sie liegen preislich zwischen 1.300 EUR bis 2.200 EUR Eigenanteil pro Ohr für gesetzlich Versicherte*.

Comfort

Comfort

Comfort-Modelle verfügen über eine Musikerkennung und reduzieren Störgeräusche. Diese Geräte arbeiten mit bis zu 20 Kanälen. Die Kosten liegen zwischen 2.200 EUR bis 2.700 EUR Eigenanteil pro Ohr für gesetzlich Versicherte*.

Basic

Basic

Geräte dieser Technologiestufe ermöglichen gutes Sprachverstehen auf Knopfdruck. Rückkopplung (Piepsen) und Störgeräusche werden reduziert. Die Kosten liegen bei 0 EUR pro Ohr für gesetzlich Versicherte*.

*Alle Preise in Euro inklusive Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten, wenn nicht anders angegeben, für jeweils ein Hörgerät bei gesetzlicher Krankenversicherung und gültiger ohrenärztlicher Verordnung, zuzüglich 10 € gesetzlicher Zuzahlung je Hörgerät. Privatpreis +741 € je Hörgerät.

Hörgeräte zum Nulltarif

Es ist möglich, Hörgeräte kostenlos zum Nulltarif zu erhalten. Das bedeutet, Sie erhalten Hörgeräte ohne eigene Zuzahlung durch die Grundversorgung der Krankenkasse. Wir übernehmen die Abwicklung der Krankenkasse für Sie. Voraussetzung ist in jedem Fall eine gültige ohrenärztliche Verordnung, ausgenommen ist die Rezeptgebühr (10 Euro pro Ohr). Natürlich können Sie die Hörsysteme bei uns bis zu 14 Tage kostenlos und unverbindlich testen.

Wir finden die Lösung, die am besten zu Ihren Ansprüchen passt!

Kostenübernahme der Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen knapp bis zu 785 Euro für ein Hörgerät. Werden für beide Ohren Hörgeräte benötigt, werden bis zu 1570 EUR übernommen. Bei höherwertigen Modellen mit Zusatzausstattung für einfache Handhabung und besseren Hörcomfort entsteht eine Eigenleistung.

Welche Summe Privatversicherte für ihre Hörgerät erstattet bekommen, hängt individuell vom Vertrag ab, mindestens jedoch 1500 EUR pro Ohr, teils bis zu 3500 EUR pro Ohr. Einen einheitlichen Festbetrag gibt es hier nicht.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme der Krankenkasse ist die Verordnung vom HNO-Arzt über die Schwerhörigkeit oder den Hörverlust. Mit diesem Rezept kommen Sie zu uns, Ihrem Hörakustiker in Krefeld! Die Hörgeräteverordnung ist 28 Tage gültig.

Hörgeräteverordnung des HNO-Arztes

Damit Sie eine Hörgeräteverordnung ausgestellt bekommen, muss entweder:

Für die Kostenübernahme bei der Notwendigkeit von speziellen Hörgeräten am Arbeitsplatz ist das Integrationsamt, die Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft zuständig. Falls der Hörverlust durch einen Unfall bedingt ist, kommt gegebenenfalls die Unfallkasse für die Kosten auf.

Die SCHWEREGRADE VON HÖRVERLUST

Eine Hörminderung kann in Schweregrade eingeteilt werden.
Zur Einordnung: Das Ticken einer Armbanduhr liegt bei etwa 20 dB und ein normales Gespräch bei 55 Dezibel.
Verkehrslärm liegt bei etwa 75 dB.

Leicht

Leicht

Eine leichte Schwerhörigkeit liegt bei einem Hörverlust von etwa 20 - 40 Dezibel (dB) vor.

Mittel

Mittel

Eine mittlere Schwerhörigkeit liegt vor bei einem Hörverlust von etwa 50 Dezibel.

Hochgradig

Hochgradig

Eine hochgradige Schwerhörigkeit liegt bei einer Minderung von 60 - 80 Dezibel vor.

Taubheit

Taubheit

Ab einem Hörverlust von 80 Dezibel spricht man von an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.

Gehörlos

Gehörlos

Gehörlos oder resthörig ist man bei einem Hörverlust von mehr als 120 dB.

GEMEINSAM HERAUSFINDEN, WONACH IHNEN DER (HÖR-)SINN STEHT.

RUFEN SIE UNS AN UND BEGINNEN SIE IHR NEUES HÖRERLEBNIS

02151 28824